Claudia Margret Fischer
Meineckestr. 59
40474 Düsseldorf
Telefon: 0155-67079358
E-Mail: ClaudiaMargretFischer@gmail.com
Die Gewerbeerlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO wurde von folgender Stelle erteilt: Stadtverwaltung Düsseldorf - Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf
Telefon: (0211) 3557-0
E-Mail: kundencenter@duesseldorf.ihk.de
Internet: http://www.ihk.de/duesseldorf
Erstinformation nach §15 VersVermV
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info)
Registrierungs-Nr.: D-N1PN-ZYIFZ-64
Die Informationspflichtige ist als Versicherungsmaklerin mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer: D-N1PN-ZYIFZ-64 registriert.
Die Informationspflichtige bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter.
Die Informationspflichtige erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen.
Außerdem kann die Informationspflichtige abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbaren. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV
Sofern Sie mit den Dienstleistungen des Informationspflichtigen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Beschwerden jederzeit an die Informationspflichtige und den zuvor genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Das Verfahren zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Ihrer Beschwerde Ihre Vermittlerin diese gerne intern prüfen und Ihnen eine Stellungnahme zukommen lassen wird.
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